Allgemeine Reisebedingungen
Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Golf- und Skiresort Tauernresidence.
1. Buchung, Vertragsbeziehungen, Kosten und Zahlungsbedingungen
Sie können Ihre Buchung telefonisch oder schriftlich für eines unserer Mietobjekte tätigen. Sie erhalten umgehend eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Der Mieter hat binnen 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung 20% der Mietsumme per Überweisung anzuzahlen, der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Abreise per Banküberweisung oder bar vor Ort zu zahlen. Der Vertrag zwischen Ihnen und des Golf- und Skiresort Tauernresidence ist mit mit der Übermittlung der Reservierungsbestätigung abgeschlossen. Weicht die Reservierungsbestätigung von der Prospektbeschreibung ab, so anerkennen Sie mit Ihrer Anzahlung den Vertragsabschluss aufgrund der Reservierungsbestätigung. Erfolgt innerhalb 14 Tagen keine Anzahlung, so sieht die Golf- und Skiresort Tauernresidence die Reservierung als gegenstandslos. Bei Reservierungen von weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn ist gesamt Mietsumme sofort zu leisten.
2. Leistungen und Preise
Die ausgewiesenen Preise sind Tagespreise für das gesamte Mietobjekt einschlielich Mobiliar, der normale Energieverbrauch und Gebrauchsgegenständen. Die Mindestmietdauer beträgt in der Hauptsaison 7 Tage, An- und Abreisetag sind variabel. In der Preisinformation wird ausdrücklich angegeben welche Zusatzleistungen inkludiert sind oder nicht - Endreinigung und Ortstaxen- , wenn nicht, werden die Beträge angegeben. Diese Beträge werden mit dem Mietpreis zusammen in Rechnung gestellt. Nicht im Mietpreis enthalten und an Ort und Stelle bar zu bezahlen sind vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen (z.B. zusätzliche Reinigung, zusätzliche Bettwwäsche, Heizmaterial usw.).
3. Leistungs- und Preisänderungen
Es kann vorkommen, dass es zu Preis- oder Leistungsänderungen kommt. Ist dies der Fall, informieren wir Sie spätestens bei der Buchung. Sollten Differenzen zwischen Homepage, der gedruckten Preisliste und der Reservierungsbestätigung auftreten, gelten die Vereinbarungen auf der Reservierungsbestätigung. Wenn erhebliche Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss auftreten, können Sie innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erfolgte Zahlungen werden umgehend rückvergütet. Preisänderungen bis 22 Tage vor Mietbeginn werden aus folgenden Gründen ausdrücklich vorbehalten: Erhöhung oder Einführung von Abgaben und Steuern auf bestimmte Leistungen, Änderung der Wechselkurse nach Vertragsabschluss. Sollte eine Preiserhöhung mehr als 10% betragen, stehen Ihnen die Rechte nach vorstehendem Absatz zu.
4. An- und Abreise, Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes
Der Mieter ist verpflichtet, seine Ankunft mitzuteilen, die Anreise sollte zwischen 15 Uhr und spätestens 20Uhr, die Abreise bis 10 Uhr erfolgen. Sollten Sie später als 18 Uhr anreisen, müssen Sie das Golf- und Skiresort Tauernresidence bzw. den Vermieter direkt rechtzeitig darüber zu informieren (die Adressen und Telefonnummern dazu finden Sie in der Reservierungsbestätigung bzw. auf der Website). Sind Sie infolge von Stau, Wetter etc. verhindert und können Sie das Objekt nicht wie vereinbart übernehmen, verrechnen wir den gesamten Mietpreis. Gleiches gilt, wenn Sie das Objekt vorzeitig verlassen. Wenn Sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie dies frühzeitig mit dem Golf- und Skiresort Tauernresidence ab.
5. Vertragsrücktritt durch Sie
Der Mieter kann kostenlos vom Mietvertrag bis 2 Monate vor Anreisedatum zurücktreten. Unter dieser Frist ist das Golf- und Skiresort Tauernresidence bei Rücktritt oder Umbuchung nach Abschluss des Reisevertrages vor Reiseantritt berechtigt, folgende prozentuelle Stornierungsgebühren zu verrechnen: 2 Monate bis 1 Monat vor Anreisedatum = 20%, 1 Monat bis 1 Woche vor Anreisedatum = 70 %, 1 Woche bis 2 Tage vor Anreisedatum = 90 %, 2 Tage vor Anreisedatum bis Anreisetag = 100 %. Magebend ist das Eintreffen Ihrer Mitteilung bei der Buchungsstelle (bei Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend). Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseausfallsversicherung. Die Bearbeitungsgebühr bleibt auf jeden Fall aufrecht.
6. Ersatzmietobjekte und Auflösung des Vertrages durch die Firma Maria Gruber
Das Golf- und Skiresort Tauernresidence ist berechtigt, den Mietvertrag im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik, geänderte Dispositionen der Eigentümer oder ähnlichen zwingenden Gründen fristlos zu kündigen. Die Mietvorauszahlungen werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.
7. Pflichten des Mieters
Bei Übernahme des Schlüssels ist eine Kaution in der Höhe von ca. EUR 200,- zu hinterlegen. Bei Ihrer Abreise wird Ihnen - nach Abzug allfälliger Kosten - die Kaution wieder zurückerstattet. Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Babys inbegriffen). Zusätzliche Personen können von uns abgewiesen oder gesondert vor Ort verrechnet werden. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn usw. genommen werden. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist uns dieser unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbenützern verursachte Schäden, es sei denn, sie können ihr Nichtverschulden beweisen. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter übergeben werden kann. Schäden können mit der Kaution verrechnet werden.
8. Beanstandungen, Schadenersatzforderungen, unsere Haftung
Bei Reklamationen wenden Sie bitte direkt an das Golf- und Skiresort Tauernresidencer. Der Mangel ist unverzüglich zu melden, spätere Reklamationen, die nach erfolgter Abreise eintreffen, können nicht mehr entgegengenommen werden. Wir haben die von uns angebotenen Mietobjekte sorgfältig ausgewählt. Sollte das Mietobjekt nicht vertragskonform sein, ist das Golf- und Skiresort Tauernresidence bemüht, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen. Ist dies innerhalb einer Frist nicht möglich oder lehnen Sie dieses aus objektiv wichtigen Gründen ab, so vergütet Ihnen das Golf- und Skiresort Tauernresidence einen allfälligen Minderwert, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir übernehmen keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter, während dieser das Quartier bewohnt. Weder für den Mieter noch für dessen Eigentum ist eine Versicherung in irgendeiner Form abgeschlossen.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Besteller, Vermittlung und Vermieter entstehenden Rechtstreitigkeiten ist Schladming, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Dieses Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich den Bestimmungen des österreichischen Rechts. Die Vermittlung des Ferienobjektes durch uns erfolgt in unserem Namen und auf Rechnung des Eigentümers des Ferienobjektes.
Mit freundlichen Grüßen
Golf- und Skiresort Tauernresidence


